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26.11.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Das neue Erbrecht

Der Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) ist am 20.11.2007 an die Fachressorts und die Länder versendet worden. Nach diesem Entwurf sollen deutlich höhere persönliche Freibeträge garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Normalfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann.

Darüber hinaus soll die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert werden.

Folgende Regelungen sind geplant:

  • Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten.
  • Die Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner.
  • Der steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre.

Klaus Ingensiep

Rechtsanwalt


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