Erbschaftsteuerreform

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06.11.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Erbschaftssteuerreform

Zukünftig sollen nach dem Willen der Regierungskoalition 1/3 weniger Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen. Aufkommensneutral versteht sich. Begünstigt werden nächste Angehörige der Erblasser. Der Freibetrag für Ehepartner soll erhöht werden (von derzeit 307.000 auf glatte 500.000 Euro). Die Freibeträge für Kinder (400.000 Euro) und Enkel (200.000 Euro) werden erhöht, aber nicht so wie geplant. Immobilien und Patente (!) sollen deswegen höher bewertet werden. Für Betriebsvermögen wird es komplizierte Sonderregeln geben, die die Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht oder Erbrecht erforderlich machen werden. Nunmehr 15 Jahre nach Betriebsfortführung soll die Steuerpflicht entfallen.

Bezüglich der konkreten Regelungen und präventiver Strategien halten wir Sie auf unseren Themenseiten zur Erbschaftsteuerreform auf dem Laufenden.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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