Erbschaftsteuerreform

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13.11.2008
Keussen Kühmichel Ingensiep - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte

Klaus Ingensiep

Fachanwalt für Steuerrecht
Kanzlerstraße 32
09112 Chemnitz



Telefon :+49 371 90999-0
Telefax :+49 371 90999-99

Erbschaftsteuerreform - sie wird nun kommen

Nach langem Ringen hat die Große Koalition am 06.11.2008 nach rund dreistündigen Beratungen einen Durchbruch bei der Reform der Erbschaftsteuer erzielt. Danach soll selbst genutztes Wohneigentum - unabhängig vom Wert - nun komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner oder Kinder weiter in der Immobilie wohnen. Firmenerben müssen nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird. Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird. In diesem Fall wurde aber die Vorgabe bei der Lohnsumme schärfer gefasst als erwartet. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bis Jahresende eine Neuregelung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ansonsten fällt diese ersatzlos weg. Wenn auch Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll die Reform Anfang 2009 in Kraft treten.

Nach aktuellem Stand sieht die FDP in Bayern noch Veränderungsbedarf, welcher im wesentlichen aber nur die Bewertung von Familienunternehmen betrifft.

Wir werden in den nächsten Tagen im Detail berichten.

Klaus Ingensiep

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht

Keussen Kühmichel Ingensiep


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